
Damit Sie einen Bildungsgutschein beantragen können, ist der erste Schritt, sich an das für Sie zuständige Jobcenter oder an die Agentur für Arbeit zu wenden. Es müssen persönliche Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Bildungsgutschein erhalten zu können. Dies wird in einem gemeinsamen Beratungsgespräch individuell besprochen.
Es kann z. B. der Fall sein, wenn eine Weiterbildung erforderlich ist, um Ihre derzeitige Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Zu diesem Personenkreis können auch Personen gehören, die bislang noch keinen Berufsabschluss erworben haben (Ungelernte) oder seit vier Jahren keine Tätigkeit im ursprünglich erlernten Beruf ausgeübt haben, zum jetzigen Zeitpunkt in an- oder ungelernter Anstellung sind und eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung vermutlich nicht mehr ausführen können (Wiederungelernte).