Fachschule Sozialpädagogik

„FSP“ - Ausbildungsform mit Berufspraktikum im dritten Jahr

Ziel / Abschluss

Bachelor Professional im Sozialwesen
(staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher) und Fachhochschulreife

Aufnahmevoraussetzungen

1. Nachweis über eine der folgenden Aufnahmevoraussetzungen:

  • Hochschulzugangsberechtigung und 6 Wochen Praktikum (Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung (in Teilzeit entsprechend länger)

    oder

    Fachhochschulreife: Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen (FOS)
    oder

    Fachhochschulreife: Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen (HBS)
    oder

    Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer: Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen: Fachrichtung Kinderpfleger/in (BFK)
    oder

    Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer: Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen: Fachrichtung Sozialassistent/in (BFS)
    oder

    Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene Berufsausbildung (nicht-einschlägig) und 6 Wochen Praktikum (Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung (in Teilzeit entsprechend länger)
    oder

    Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger).

2. den Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines aktuellen er-weiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a BZRG zu erbringen ist. Dieses muss eintragsfrei sein und zum Beginn der Ausbildung als Original (keine Kopie) in der Schule eingereicht werden. Das Ausstellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt drei Monate nicht überschreiten.

Kurzbeschreibung

Das Berufsbild

Erzieher*innen können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern eingesetzt sein, z. B. in Tageseinrichtungen für Kinder und Familienzentren, stationäre/teilstationäre/ambulante Erziehungshilfeeinrichtungen, Offene Ganztagsschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, z. B. Wohnheime für Menschen mit Behinderung oder Werkstätten, Psychiatrische Kliniken und Tagesgruppen, Jugendämter, oder Mutter-Kind-Kureinrichtungen. Aufgaben sind dabei die Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Gestaltung einer partizipativen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Erziehungsberechtigten.

Als Erzieher*in arbeiten Sie in einem anspruchsvollen und herausfordernden Beruf. Das er-fordert ein hohes Maß an professioneller Beziehungs- und Bildungsarbeit. Wichtige Eigenschaften von Ihnen sollten sein: Zuverlässigkeit, Umsicht, Kontaktfähigkeit und persönliches Engagement sowie die Bereitschaft, das eigene Verhalten zu überdenken und weiterzuentwickeln. Bei der Entwicklung dieser und weiterer, für den Beruf erforderlichen Kernkompetenzen, wollen wir Sie in der Ausbildung unterstützen. Ihre Fähigkeiten entwickeln sich hin zu einer professionellen Haltung, die von den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geprägt ist.

Ausbildungsunterricht

Ziel unseres Angebotes ist es, auf der Grundlage Ihrer Vorkenntnisse, Erfahrungen und Praxiserlebnisse die Unterrichtsinhalte und Methoden so auszuwählen und zu gestalten, dass Sie im Unterricht und in der Praxis an Ihren Fragen orientiert, selbstständig, eigenverantwortlich, teamorientiert und mit Freude lernen und arbeiten können.

Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei dem Erwerb von Fähigkeiten, die Sie als Erzieher*in benötigen. Hierzu gehören verschiedene Fertigkeiten, Wissen und eine entsprechende Professionelle Haltung (Sozialkompetenz, Selbstständigkeit). Der Unterricht basiert auf dem aktuellen Bildungsplan des Landes NRW und den durch die Kultusministerkonferenz bundesweit festgelegten Vorgaben. Selbstlernphasen in Kleingruppen sowie die Planung, Durchführung und Reflexion eines eigenen Projektes sind Teil der fachschulischen Ausbildung. Der Erwerb von Zusatzqualifikationen ist möglich (z.B. C-Übungsleiterschein, Fortbildung Prävention von Sexueller Gewalt, etc.).  

Das Praktikum / Berufspraktikum

In den ersten zwei Jahren absolvieren Sie zwei je achtwöchige Praktika (zeitlich zusammen-hängend), in denen Sie umfassende Einblicke in zwei Arbeitsfelder (Kindertageseinrichtung und bezogen auf die Altersgruppe von Kindern über 6 Jahren, also Heimbereich, OGS etc.) erhalten und sich pädagogisch erproben können. Ausführliche Informationen finden Sie in den Leitfäden für die sozialpädagogische Praxis (siehe Downloadbereich auf dieser Seite). Wir begleiten und beraten Sie und Ihre Praxisanleitungen in den drei Jahren mit 10 Praxis-besuchen in Ihren Einrichtungen, es finden regelmäßig Entwicklungsgespräche in der Schule statt.

Das Berufspraktikum (BP) wird in einem selbstgewählten Arbeitsfeld durchgeführt und ebenfalls von der Fachschule begleitet. Innerhalb des BP finden 160 Unterrichtsstunden in der Schule in Seminarform statt.

Fachschulexamen

In der konsekutiven Organisationsform (2 Jahre überwiegend schulische Ausbildung, gefolgt von einem Jahr Berufspraktikum) erfolgt nach zwei Jahren die schriftliche Abschlussprüfung mit drei Prüfungsteilen (Klausuren und ggf. mündliche Prüfungen). Der Erwerb der Fachhochschulreife durch eine zusätzliche Prüfungsleistung nach dem Fachschulexamen ist möglich.

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres findet abschließend eine fachpraktische Prüfung als Kolloquium (Fachgespräch) statt.

Perspektiven

Berufseinstieg
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können Sie als Erzieher*in in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern arbeiten.

Studium
Ein Masterstudium wird Ihnen durch den Bachelorabschluss „Bachelor im Sozialwesen“ zum Beispiel im Studienfach „Frühpädagogik“ ermöglicht.

Ansprechpartner

Besonderheiten im Bildungsgang

Profil des Bildungsgangs


Studierende der Fachschule haben die Möglichkeit, „Aufstiegs-Bafög“ zu beantragen


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Unsere Bildungsgänge der Fachschule sind von der CERTQUA nach AZAV zertifiziert. Sollten Sie berechtigt sein, von der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter einen Bildungsgutschein zu erhalten, werden die ersten beiden Ausbildungsjahre gefördert. Wir beraten Sie gerne!