Fachschule Sozialpädagogik

„FSPI“ - praxisintegriert

Ziel / Abschluss

Bachelor Professional im Sozialwesen
(staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher) und Fachhochschulreife

Aufnahmevoraussetzungen

1. Nachweis über eine der folgenden Aufnahmevoraussetzungen:

  • Hochschulzugangsberechtigung und 6 Wochen Praktikum (Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung (in Teilzeit entsprechend länger)

    oder

    Fachhochschulreife: Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen (FOS)
    oder

    Fachhochschulreife: Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen (HBS)
    oder

    Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer: Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen: Fachrichtung Kinderpfleger/in (BFK)
    oder

    Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer: Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen: Fachrichtung Sozialassistent/in (BFS)
    oder

    Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene Berufsausbildung (nicht-einschlägig) und 6 Wochen Praktikum (Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung (in Teilzeit entsprechend länger)
    oder

    Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger).

2. Nachweis eines vergüteten Ausbildungsvertrags für drei Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung
und

3. Einreichen des vom Träger unterschriebenen Kooperationsvertrags (zum Download auf dieser Seite)
und

4. den Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines aktuellen er-weiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a BZRG zu erbringen ist. Dieses muss eintragsfrei sein und zum Beginn der Ausbildung als Original (keine Kopie) in der Schule eingereicht werden. Das Ausstellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt drei Monate nicht überschreiten.

Kurzbeschreibung

Das Berufsbild

Erzieher*innen können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern eingesetzt sein, z. B. in Tageseinrichtungen für Kinder und Familienzentren, stationäre/teilstationäre/ambulante Erziehungshilfeeinrichtungen, Offene Ganztagsschulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendfreizeitarbeit, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, z. B. Wohnheime für Menschen mit Behinderung oder Werkstätten, Psychiatrische Kliniken und Tagesgruppen, Jugendämter, oder Mutter-Kind-Kureinrichtungen. Aufgaben sind dabei die Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Gestaltung einer partizipativen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Erziehungsberechtigten.

Als Erzieher*in arbeiten Sie in einem anspruchsvollen und herausfordernden Beruf. Das erfordert ein hohes Maß an professioneller Beziehungs- und Bildungsarbeit. Wichtige Eigenschaften von Ihnen sollten sein: Zuverlässigkeit, Umsicht, Kontaktfähigkeit und persönliches Engagement sowie die Bereitschaft, das eigene Verhalten zu überdenken und weiterzuentwickeln. Bei der Entwicklung dieser und weiterer, für den Beruf erforderlichen Kernkompetenzen, wollen wir Sie in der Ausbildung unterstützen. Ihre Fähigkeiten entwickeln sich hin zu einer professionellen Haltung, die von den Bedürfnissen Ihres Klientels geprägt ist.

Ausbildungsunterricht

Ziel unseres Angebotes ist es, auf der Grundlage Ihrer Vorkenntnisse, Erfahrungen und Praxiserlebnisse die Unterrichtsinhalte und Methoden so auszuwählen und zu gestalten, dass Sie im Unterricht und in der Praxis an Ihren Fragen orientiert, selbstständig, eigenverantwortlich, teamorientiert und mit Freude lernen und arbeiten können.

Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei dem Erwerb von Fähigkeiten, die Sie als Erzieher*in benötigen. Hierzu gehören verschiedene Fertigkeiten, Wissen und eine entsprechende Professionelle Haltung (Sozialkompetenz, Selbstständigkeit). Der Unterricht basiert auf dem aktuellen Bildungsplan des Landes NRW und den durch die Kultusministerkonferenz bundesweit festgelegten Vorgaben. Selbstlernphasen in Kleingruppen sowie die Planung, Durchführung und Reflexion eines eigenen Projektes sind Teil der fachschulischen Ausbildung.

Die Ausbildung in der Praxis

In allen drei Jahren absolvieren Sie den praktischen Teil der Ausbildung an zwei oder drei Wochentagen durchgehend in Ihrer Ausbildungseinrichtung, in der Sie umfassende Einblicke in das Arbeitsfeld erhalten und sich pädagogisch weiterentwickeln sollen. Ihr Ausbildungsvertrag enthält eine an tariflichen Vorgaben orientierte Vergütung und einen Anspruch auf Urlaub zur Erholung (i.d.R. 28-30 Tage pro Jahr).

Im zweiten Jahr der Ausbildung erfolgt ein Blockpraktikum in einem weiteren Arbeitsfeld (6 Wochen), für das Sie von Ihrem originären Träger freigestellt werden. Wir begleiten und beraten Sie und Ihre Praxisanleitungen in den drei Jahren mit 10 bis 11 Praxisbesuchen in Ihren Einrichtungen, es finden regelmäßig Entwicklungsgespräche in der Schule statt.

Ausführliche Informationen finden Sie im Leitfaden für die sozialpädagogische Praxis (siehe Downloadbereich auf dieser Seite). Schauen Sie auch in die digitale Präsentation des Bildungsgangs („Sway“). Dort finden Sie z.B. eine Übersicht der Träger, die mit uns zusammenarbeiten.

Fachschulexamen

Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende der Ausbildung mit drei schriftlichen Prüfungsteilen (Klausuren und ggf. mündliche Prüfungen). In den letzten vier Wochen der Ausbildung findet abschließend eine fachpraktische Prüfung als Kolloquium (Fachgespräch) statt.

Der Erwerb der Fachhochschulreife durch eine zusätzliche Prüfungsleistung nach dem Fachschulexamen ist möglich.

Perspektiven

Berufseinstieg
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können Sie als Erzieher*in in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern arbeiten.

Studium
Ein Masterstudium wird Ihnen durch den Bachelorabschluss „Bachelor im Sozialwesen“ zum Beispiel im Studienfach „Frühpädagogik“ ermöglicht.

Bewerbung

1. Schritt:
Wir arbeiten mit allen regionalen Kinder-/Jugendhilfeträgern und Einrichtungen zusammen. Bewerben Sie sich zuerst bei einem Kinder- und Jugendhilfeträger. Fügen Sie Ihrer Bewerbung unser Formular "Ausbildungsabsichtserklärung" mit Ihren Daten ausgefüllt bei. Eine Ausbildungsstelle ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieher*in. Bitte beachten Sie: Ihre Bewerbung bei einem Kinder- und Jugendhilfeträger sollte so früh wie möglich erfolgen. Es bestehen in der Regel Bewerbungsfristen. Informieren Sie sich deshalb unbedingt frühzeitig auf den Webseiten der Träger oder rufen Sie in den Einrichtungen an, häufiger sind Bewerbungen im Zeitraum August/September/Oktober erforderlich!

2. Schritt:
Bewerben Sie sich online: Im Februar eines jeden Jahres ist das Online-Verfahren www.schueleranmeldung.de freigeschaltet. Die Onlinebewerbung ist verpflichtend.

3. Schritt:
Schicken Sie anschließend eine schriftliche Bewerbung an das Sekretariat des Elisabeth-Lüders-Berufskollegs. Sie können sich ganzjährig schriftlich bei uns bewerben, Sie sollten die Onlineanmeldung jedoch nicht vergessen, da Ihre Bewerbung sonst nicht berücksichtigt werden kann. Setzen Sie sich bei Fragen möglichst vorab mit der/dem Bildungsgangverantwortlichen per Mail in Verbindung.Der Kinder-/Jugendhilfeträger wird Ihnen das Formular "Ausbildungsabsichtserklärung" bei Einstellungsabsichten ausgefüllt aushändigen. Fügen Sie es Ihrer Bewerbung bei bzw. leiten Sie es bitte direkt nach Erhalt als Original an das Sekretariat weiter. Alternativ können Sie auch eine Kopie Ihres Ausbildungsvertrags Ihren Unterlagen beifügen.

Ausbildungsbeginn: 1. August eines jeden Jahres

Ansprechpartner

Besonderheiten im Bildungsgang

Profil des Bildungsgangs


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Unsere Bildungsgänge der Fachschule sind von der CERTQUA nach AZAV zertifiziert. Sollten Sie berechtigt sein, von der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter einen Bildungsgutschein zu erhalten, werden die ersten beiden Ausbildungsjahre gefördert. Wir beraten Sie gerne!