Berufsfachschule für Sozialwesen

Fachrichtung Sozialassistent:in (BFS)

Abschluss

Die Ausbildung wird mit zwei schriftlichen Abschlussprüfungen abgeschlossen. Sie erhalten ein Berufsabschlusszeugnis zum "Staatlich geprüften Sozialassistenten bzw. zur Staatlich geprüften Sozialassistentin". Mit der Zulassung zur Prüfung erreichen Sie außerdem den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife – FOR).

Aufnahmevoraussetzungen

Die Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialassistenten/zur staatlich geprüften Sozialassistentin können Sie mit folgenden Voraussetzungen beginnen:

  • Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 9) oder Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 10)
  • vollständige Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild, Kopie des Halbjahreszeugnis bzw. Abschlusszeugnis
  • nach Bestätigung der Aufnahme ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • ein ausgeprägtes Interesse für die Arbeit mit Menschen

Kurzbeschreibung

Sie haben Freude daran hilfsbedürftige Personen zu betreuen und zu unterstützen? Sie haben Spaß daran die Ressourcen von Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung zu fördern? Sie haben pädagogisches Geschick und können verschiedene Personen zu aktivierenden Maßnahmen anregen? Sie haben Interesse an hauswirtschaftlichen Aufgaben? Sie möchten wissen, wie Sie den zu betreuenden Personen bei der Körperpflege helfen können, sind ein aufmerksamer Gesprächspartner, teamfähig, empathisch und kommunikativ?

Wenn Sie diese Fragen mit ja beantworten, dann ist die zweijährige fachpraktische und fachtheoretische Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialassistenten/zur staatlich geprüften Sozialassistentin am Berufskolleg genau die richtige Wahl.

Perspektiven

Der Berufsabschluss des staatlich geprüften Sozialassistenten und der mittlere Schulabschluss ermöglicht Ihnen den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik, der Fachschule für Heilerziehungspflege oder den Besuch der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen Klasse 12. Auch die Ausbildung zum Altenpfleger stellt für viele Schüler eine mögliche Pespektive dar. Neben diesen weiterführenden schulischen und fachschulischen Perspektiven haben Sie zudem die Möglichkeit direkt in den Arbeitsmarkt einzusteigen.

Praktika

In Ihrer zweijährigen Ausbildung sind Praktika im Rahmen von 16 Wochen integriert. Das erste Praktikum (4 Wochen) in der Unterstufe wird in einer Einrichtung für Kinder, meist in einer Kindertagesstätte, absolviert. Beim zweiten Praktikum (6 Wochen) in der Unterstufe arbeiten Sie in einer Einrichtung für Senioren, meist in einem Altenheim. Das dritte Praktikum (4 Wochen) findet in der Oberstufe in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung statt. Während der Praktika sind Sie Teil des Teams in den sozialen Einrichtungen und können so zahlreiche praktische Erfahrungen in diesem Berufsfeld sammeln.

Schulfächer

Die theoretische, schulische Ausbildung umfasst vor allem die drei bereichsspezifischen Fächer:

  • Das Fach „Erziehung und Soziales“ befasst sich vor allem mit sozialen und pädagogischen Gesichtspunkten in Theorie und Praxis.
  • Das Fach „Gesundheitsförderung und Pflege“ befasst sich mit den verschiedenen Aspekten der Gesundheitswissenschaft, Ernährungslehre und Hauswirtschaft.
  • Das Fach „Arbeitsorganisation und Recht“ befasst sich mit ökonomischen, rechtlichen und zielgruppenspezifischen Gesichtspunkten von sozialen Einrichtungen.
Außerdem sind die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Politik, Gestalten, Sport und Religion Teil ihrer Ausbildung.

Ansprechpartner

Aktivitäten & Besonderheiten

Mit erfolgreichem Abschluss des Bildungsganges Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent erwerben die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung als Betreuungskraft nach § 87 b Abs. 3 SGB XI zu arbeiten.

Das Ziel des Einsatzes von Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen des § 87b SGB XI ist es, in enger Kooperation und fachlicher Absprache mit den Pflegekräften und den Pflegeteams die Betreuungs- und Lebensqualität von Anspruchsberechtigten in stationären Pflegeeinrichtungen verbessern.
Durch gezielte Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen bringt die Betreuungsfachkraft den Anspruchsberechtigten mehr Zuwendung und eine höhere Wertschätzung entgegen, sodass mehr Austausch mit anderen Menschen und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.