Berufsabschluss nach Landesrecht: Assistent/-in für Ernährung und Versorgung und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), kann mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein.
Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss Klasse 9)
Die Berufsfachschule vermittelt neben dem Schulabschluss eine schulische Ausbildung im Bereich Ernährung und Versorgung.
Kommunikationstraining für das richtige Auftreten im Alltag und Berufsleben. Der Schulbesuch schließt mit einer Berufsabschlussprüfung ab.
Praktikum (16 Wochen) während der zweijährigen Schulzeit im Bereich Hotel, Gastronomie, Dienstleistungsagentur, Cateringunternehmen, in Betrieben des Lebensmittelhandwerks, z. B. Bäckerei, Konditorei und Fleischerei, in Gemeinschaftseinrichtungen, z. B. Krankenhaus und Seniorenheim.
Projekte